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Wichtige Bekanntmachung:

Bei uns könnt ihr kostenlos eure Homepage einstellen. Dies gilt für Vereine, Organisationen und Privatleute, die sich um die Problematik bezüglich Hartz IV engagieren. Telefonische Rückfragen sind unter 0172 / 8316112 jederzeit möglich.

19. Februar 2008: Freibetrag für Bedürftige erhöht

Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld dürfen einen größeren Teil ihres Vermögens behalten. Grund ist die schrittweise Verschiebung des Rentenbeginns auf 67 Jahre, der Hilfebedürftigen erst zu einem späteren Zeitpunkt den Wechsel in die Altersrente ermöglicht. Volljährige Hilfebedürftige und ihre Partner haben weiterhin Anspruch auf ein frei verfügbares Vermögen von 150 Euro je Lebensjahr. Der maximale Grundfreibetrag für Personen, die zwischen dem
1. Januar 1948 und dem 1. Januar 1958 geboren wurden, beträgt 9 750 Euro. Dieser Betrag steigt für die Jahrgänge 1958 bis 1963 auf 9 900 Euro und für Bedürftige mit Geburtsdatum ab 1. Januar 1964 auf 10 050 Euro an. Bislang galt eine pauschale Obergrenze von 9 750 Euro. Für minderjährige Kinder bleibt es beim Grundfreibetrag von 3 100 Euro. Ältere, die vor dem 1. Januar 1948 geboren wurden, profitieren von einer Vertrauensschutzregelung. Für sie beläuft sich der Grundfreibetrag auf 33 800 Euro. (ddp)

Weiterführende Links

Zeitzeichen e.V.

Dicke Bohne

Weltladen "Gaia"

ZAK

15. Februar 2008: Arge springt bei Stromschulden ein

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ein Darlehen zum Ausgleich offener Stromrechnungen. Allerdings muss der Hilfebedürftige akzeptieren, dass künftig die Abschlagzahlungen direkt vom Regelsatz abgezogen und an den Stromversorger überwiesen werden, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Sozialbehörde (Arge) dürfe die Notlage durch gesperrte Energielieferung nicht ignorieren. Das gelte insbesondere im Interesse von minderjährigen Kindern. (ddp)

Aktenzeichen L 28 B 2169/07 AS ER